
Die Bundesnetzagentur hat jetzt ein Festlegungsverfahren zum Einsatz von Regelenergie eingeleitet. Regelenergie wird eingesetzt, um Leistungsüber- oder -unterspeisungen in den deutschen Stromnetzen auszugleichen. Verantwortlich hierfür sind die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber.
Die gegenwärtige Praxis beim Einsatz der Regelenergie kann dazu führen, dass zeitgleich in einer Regelzone negative Regelenergie zum Ausgleich einer Überspeisung eingesetzt wird, während in einer anderen Regelzone positive Regelenergie zum Ausgleich einer Unterspeisung eingesetzt wird. Der gleichzeitige, entgegen gerichtete Einsatz von Regelenergie wird auch als Gegeneinander-Regeln bezeichnet. Ziel des Festlegungsverfahrens ist es, den Eintritt einer solchen Situation zu vermeiden und damit den Bedarf an Regelenergie und die Kosten für die Ausgleichsenergie zu verringern.





