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	<title>Telefon, Handy &#38; Mobilfunk &#187; Festnetz</title>
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	<description>Tipps, News und Support rund ums telefonieren</description>
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		<title>Festlegungsverfahren zur Vermeidung des sog. Gegeneinander-Regelns eingeleitet</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Jul 2008 09:57:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Festlegungsverfahren]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Bundesnetzagentur hat jetzt ein Festlegungsverfahren zum Einsatz von Regelenergie eingeleitet. Regelenergie wird eingesetzt, um Leistungsüber- oder -unterspeisungen in den deutschen Stromnetzen auszugleichen. Verantwortlich hierfür sind die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Die gegenwärtige Praxis beim Einsatz der Regelenergie kann dazu führen, dass zeitgleich in einer Regelzone negative Regelenergie zum Ausgleich einer Überspeisung eingesetzt wird, während in [...]]]></description>
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<p><img class="alignleft size-medium wp-image-27" style="margin: 15px; float: left;" title="telefon" src="http://www.telefonhilfe.com/wp-content/telefon-300x225.jpg" alt="" width="300" height="225" /><br />
Die Bundesnetzagentur hat jetzt ein Festlegungsverfahren zum Einsatz von  Regelenergie eingeleitet. Regelenergie wird eingesetzt, um Leistungsüber- oder  -unterspeisungen in den deutschen Stromnetzen auszugleichen. Verantwortlich  hierfür sind die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber.</p>
<p>Die gegenwärtige Praxis beim Einsatz der Regelenergie kann dazu führen, dass  zeitgleich in einer Regelzone negative Regelenergie zum Ausgleich einer  Überspeisung eingesetzt wird, während in einer anderen Regelzone positive  Regelenergie zum Ausgleich einer Unterspeisung eingesetzt wird. Der  gleichzeitige, entgegen gerichtete Einsatz von Regelenergie wird auch als  Gegeneinander-Regeln bezeichnet. Ziel des Festlegungsverfahrens ist es, den  Eintritt einer solchen Situation zu vermeiden und damit den Bedarf an  Regelenergie und die Kosten für die Ausgleichsenergie zu verringern.</p>
<p><span id="more-26"></span></p>
<p>In dem Festlegungsverfahren wird u. a. untersucht, ob die Schaffung einer  überlagerten Regelinstanz angeordnet werden kann, die – vereinfacht gesprochen –  die Regelsignale der vier Regelzonen aufsaldiert. Hierzu hat die  Bundesnetzagentur ein Konzept veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.  Gemäß diesem Konzept erfolgt der Abruf bzw. Einsatz von Regelenergie nur im  Umfang des saldierten Regelsignals, so dass ein Gegeneinander-Regeln nicht mehr  auftreten kann.</p>
<p>&#8220;Angesichts der derzeitigen Kostensteigerungen bei der Energieerzeugung und  -verteilung sieht es die Bundesnetzagentur als ihre Pflicht an, alle  Anstrengungen zu unternehmen, vermeidbare Kosten zu eliminieren&#8221;, sagt Präsident  Kurth. &#8220;Erste Erkenntnisse zeigen, dass durch die Vermeidung des  Gegeneinander-Regelns jährlich Kosten in durchaus dreistelliger Millionenhöhe  eingespart werden können. Die Bundesnetzagentur wird daher alle Anstrengungen  unternehmen, die Einsparpotentiale auch zu heben.&#8221;</p>
<p>Weitere Informationen zum <a title="Link zur Seite BK6 - Anhängige Verfahren - Festlegungsverfahren zum Einsatz von Regelenergie" href="http://www.bundesnetzagentur.de/enid/9947e4af01a0700d41fdc6be8cdcc076,0/Anhaengige_Verfahren/Verfahrenseinleitungen/BK6-_8-ssssss_4ta.html" target="_self">Festlegungsverfahren</a> sind auf den Internetseiten der  Bundesnetzagentur zu finden. Alle interessierten Kreise haben die Möglichkeit,  bis zum 22. August 2008 Stellung zu nehmen.</p>

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		<title>Bundesnetzagentur verhängt einschneidende Maßnahmen</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Jun 2008 09:11:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Festnetz]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsätzliches]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesnetzagentur]]></category>
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		<category><![CDATA[Spam Telefon]]></category>

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		<description><![CDATA[Rufnummernabschaltung, Rechnungslegungs- und Inkassoverbot sowie Geschäftmodelluntersagung angeordnet Am 19. Mai 2008 wurden gegenüber drei österreichischen Firmen, die unter der Marke „Friedrich Müller®“ zu einem bundesweiten Ärgernis für tausende Verbraucher wurden, einschneidende Maßnahmen verhängt. Dazu gehören Geschäftsmodelluntersagungen, die es den drei Unternehmen und dem Geschäftsführer in Person verbieten, Rufnummernmissbrauch durch unerwünschte Werbeanrufe zu betreiben. In diesem [...]]]></description>
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<p>Rufnummernabschaltung, Rechnungslegungs- und Inkassoverbot sowie Geschäftmodelluntersagung angeordnet</p>
<p>Am 19. Mai 2008 wurden gegenüber drei österreichischen Firmen, die unter der Marke „Friedrich Müller®“ zu einem bundesweiten Ärgernis für tausende Verbraucher wurden, einschneidende Maßnahmen verhängt. Dazu gehören Geschäftsmodelluntersagungen, die es den drei Unternehmen und dem Geschäftsführer in Person verbieten, Rufnummernmissbrauch durch unerwünschte Werbeanrufe zu betreiben. In diesem Zusammenhang wurden 14 Rufnummern abgeschaltet und ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für alle entsprechenden Telefonverbindungen ab dem ersten der Bundesnetzagentur<br />
bekannten Beschwerdezeitpunkt verfügt. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden Zwangsgelder angedroht.</p>
<p>Zu einer weiteren Firma aus dem Komplex „Friedrich Müller®“ gingen bei der Bundesnetzagentur zwar mehrere Hundert Beschwerden ein. Gegen die von den Verbrauchern dabei beschriebene Belästigung besteht aber für die Bundesnetzagentur keine Eingriffsmöglichkeit, weil die belästigende Werbung<br />
nur auf postalischem Wege und nicht über Telekommunikationsmittel erfolgt. Die Werbeaktionen dieser Firmen erfolgen dabei oftmals unter gleichem Erscheinungsbild und Nennung ähnlicher Namen. Dies trägt häufig zur Verwirrung bei. </p>
<p>Die Bundesnetzagentur greift in den Fällen, in denen rechtswidrige Nummernnutzung besteht, weiterhin hart durch. Die einzelnen Rufnummern, die mit einer Abschaltungsanordnung und einem Rechnungslegungs- und Inkassoverbot belegt wurden, können auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de eingesehen werden.</p>
<p>Betroffene Verbraucher derartiger Anrufe können sich telefonisch unter +49 291 9955-206, per E-Mail unter rufnummernmissbrauch@bnetza.de sowie postalisch unter den nachfolgenden Adressen an die Bundesnetzagentur wenden.</p>

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		<title>Ab 2009 ist Schluss mit schön&#8230;</title>
		<link>http://www.telefonhilfe.com/festnetz/ab-2009-ist-schluss-mit-schon/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Jun 2008 11:44:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Festnetz]]></category>
		<category><![CDATA[Technik]]></category>
		<category><![CDATA[Telefon Nostalgie]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesnetzagentur]]></category>
		<category><![CDATA[CEPT]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass am 31. Dezember 2008 die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 endet. Diese Geräte dürfen deshalb ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden. Wie alle Allgemeinzuteilungen war auch diese für schnurlose Telefone von Beginn an befristet. Im Rahmen der Konferenz der europäischen Post- [...]]]></description>
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<p><a href="http://www.telefonhilfe.com/wp-content/schwarzes_alter_telefon.jpg"><img class="alignleft alignnone size-medium wp-image-23" style="float: left;" title="schwarzes_alter_telefon" src="http://www.telefonhilfe.com/wp-content/schwarzes_alter_telefon-300x225.jpg" alt="" width="300" height="225" /></a>Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass am   31. Dezember 2008 die Allgemeinzuteilung von Frequenzen   für die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 endet. Diese   Geräte dürfen deshalb ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr   genutzt werden.</p>
<p>Wie alle Allgemeinzuteilungen war auch diese für schnurlose   Telefone von Beginn an befristet. Im Rahmen der Konferenz der   europäischen Post- und Telekommunikationsverwaltungen (CEPT)   hatten sich die Mitgliedsländer geeinigt, die europaweit   harmonisierten Frequenzzuweisungen zu ändern. Der Frequenzbereich   für das System CT1+   (885 – 887 / 930 &#8211; 932 MHz)   wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch öffentlichen   Mobilfunk umgewidmet.</p>
<hr />
Tagestipp:<br />
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<hr />
<p>Der Frequenzbereich des Standards CT2   (864,1 &#8211; 868,1 MHz) steht zukünftig   Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung.</p>
<p><span id="more-22"></span></p>
<p>Bereits 1998 war mit der Befristung der Allgemeinzuteilung für   diese Frequenzen die Auflage für die Hersteller- und   Vertriebsfirmen bzw. andere Inverkehrbringer verbunden, die   Nutzer auf die wesentlichen Bestimmungen der Allgemeinzuteilung   hinzuweisen. Dies galt insbesondere für die Befristung bis zum   31. Dezember 2008.</p>
<p>Ab dem 1. Januar 2009 dürfen daher schnurlose Telefone   der Standards CT1+ und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik   Deutschland nicht mehr betrieben werden. Stellt der   Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von   Funkstörungen ein Schnurlostelefon ohne Zuteilung als Verursacher   einer Störung fest, so wird dem Verursacher der Aufwand für die   Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Dieser   Sachverhalt stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die zur   Zahlung eines Bußgelds führen kann.</p>
<p>Die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs   1880 &#8211; 1900 MHz für digitale Schnurlostelefone   nach dem DECT-Standard ist von der genannten Frist nicht   betroffen. Hier ist derzeit die Allgemeinzuteilung des   Frequenzbereichs für DECT-Geräte bis zum Jahr 2013 befristet   und wird in Abhängigkeit von der europäischen Harmonisierung   fortgeschrieben.</p>
<p>Informationen über den benutzten Standard bzw. Frequenzbereich   eines schnurlosen Telefons enthält die Benutzungsanleitung für   das Gerät; auf dem Gerät selbst ist in der Regel der verwendete   Frequenzbereich angegeben.</p>

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