• Darf eine Telefonrechnung die Existenz kosten?


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    Handyfalle GPRS by Call

    „GPRS by Call“ ist ein kryptischer Begriff im IT- und TK- Bereich.
    Er bezeichnet einen paketorientierten Übertragungsdienst der geeignet ist, Internetdaten beim Surfen auf ein Handy zu übertragen. GPRS ist dabei langsamer als das neuere UMTS.
    Leider stellen sich immer wieder Handy-Verträge mit diesem Tarif als fatale Kostenfallen dar.
    Ein sogenannter „GPRS by Call“-Tarif, also ein Tarif für das gelegentliche Nutzen des mobile Internets, ist grundsätzlich für denjenigen geeignet, der keine Flat-Rate wünscht oder benötigt.
    Die meisten dieser Tarife eignen sich jedoch wegen der Kostenstruktur nur für kurzes Abrufen von kleinen Informationspaketen. Mehr wird hier schnell sehr teuer.

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  • Bundesnetzagentur verhängt einschneidende Maßnahmen


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    Rufnummernabschaltung, Rechnungslegungs- und Inkassoverbot sowie Geschäftmodelluntersagung angeordnet

    Am 19. Mai 2008 wurden gegenüber drei österreichischen Firmen, die unter der Marke „Friedrich Müller®“ zu einem bundesweiten Ärgernis für tausende Verbraucher wurden, einschneidende Maßnahmen verhängt. Dazu gehören Geschäftsmodelluntersagungen, die es den drei Unternehmen und dem Geschäftsführer in Person verbieten, Rufnummernmissbrauch durch unerwünschte Werbeanrufe zu betreiben. In diesem Zusammenhang wurden 14 Rufnummern abgeschaltet und ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für alle entsprechenden Telefonverbindungen ab dem ersten der Bundesnetzagentur
    bekannten Beschwerdezeitpunkt verfügt. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden Zwangsgelder angedroht.

    Zu einer weiteren Firma aus dem Komplex „Friedrich Müller®“ gingen bei der Bundesnetzagentur zwar mehrere Hundert Beschwerden ein. Gegen die von den Verbrauchern dabei beschriebene Belästigung besteht aber für die Bundesnetzagentur keine Eingriffsmöglichkeit, weil die belästigende Werbung
    nur auf postalischem Wege und nicht über Telekommunikationsmittel erfolgt. Die Werbeaktionen dieser Firmen erfolgen dabei oftmals unter gleichem Erscheinungsbild und Nennung ähnlicher Namen. Dies trägt häufig zur Verwirrung bei.

    Die Bundesnetzagentur greift in den Fällen, in denen rechtswidrige Nummernnutzung besteht, weiterhin hart durch. Die einzelnen Rufnummern, die mit einer Abschaltungsanordnung und einem Rechnungslegungs- und Inkassoverbot belegt wurden, können auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de eingesehen werden.

    Betroffene Verbraucher derartiger Anrufe können sich telefonisch unter +49 291 9955-206, per E-Mail unter rufnummernmissbrauch@bnetza.de sowie postalisch unter den nachfolgenden Adressen an die Bundesnetzagentur wenden.


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